Wie hier im Abmahnblog dargestellt, gelten seit 1. März 2007 in Deutschland wieder neue Regeln für das Impressum in Weblogs, im dortigen Artikel wird auch auf einen Beitrag bei Telepolis hingewiesen, der sich bemüht die Verwirrung aufzulösen, welche Websites überhaupt ein Impressum führen müssen und was dann dort mindestens angegeben werden muss. Eine neue Abmahnwelle in Folge der Gesetztesänderungen scheint möglich.
Da stellt sich mir natürlich die folgende Frage: Warum sollte man als Privatmann das Risiko eingehen sich auf seinen Namen in Deutschland eine Domain zu registrieren und auf dieser ein Weblog zu betreiben, wenn die Gefahr besteht, dass man für jedes falsche Komma, anscheinende oder tatsächliche Fehler im Impressum oder neuerdings auch dieser albernen Datenschutzerklärung von einem Wald- und Wiesenjuristen kostenpflichtig abgemahnt werden kann?
Sicher kann man doch dann als Blogger nur noch gehen, wenn man über seine Katze, seinen Garten oder seine Briefmarkensammlung schreibt. Amerika du hast es besser – hier gilt der Satz wirklich.
Ja, genau!
Du wirst nicht nur scheinbar abgemahnt…Du wirst es mit Sicherheit und ich auch…jeder Blog der nicht in’s verschrobene Weltbild eines drittklassigen Möchtegern-Anwaltes passt, wird mit Klagen überzogen werden nur weil ein Impressum fehlt oder eben dieses nach Meinung anderer unvollständig ist.!
Die Vergangenheit hat es bereits gezeigt .
Mit Sicherheit wird das zum aus für manchen Blog führen, die wenigsten Blog-Schreiber haben eine Anwaltskanzlei im Rücken.
Schönes Deutschland…so kann man Meinungsfreiheit auch abschaffen.!
Deswegen würde ich es mir wirklich überlegen, ob ich auf einer eigenen Domain in Deutschland irgendetwas hoste, wenn ich nicht eine Rechtsabteilung habe, die dem Abmahnenden ordentlich Paroli bieten kann.