Quick and dirty wegen Jetlag nach vielen, langen Nachtdiensten zusammenphantasiert:
Man könnte die neue Sau DSGVO, die gerade durch das germanische Dorf getrieben wird, ab dem 25. Mai 2018 auch einmal dafür nutzen, seinem Arbeitgeber den Puls ein wenig hochzutreiben. Das Anrufen im Frei zum Beispiel ist in der Pflege eine weit verbreitete Unsitte. Was können die Mitarbeiter jedoch für die grundsätzlich mangelhafte Personalausstattung im Pflegeheim, diese ist eine Organisationsaufgabe des Arbeitgebers. Ein permanenter Mangel ergo ein Organisationsverschulden desselben. Mal abgesehen davon, dass dieses Vorgehen auch gegen andere Vorschriften verstößt, könnte man das Anrufen von Mitarbeitern in ihrem geplanten Frei zum Beheben des vom Arbeitgeber selbst verschuldeten Missstandes auch als missbräuchliche Nutzung von Mitarbeiterdaten seitens des Arbeitgebers hinstellen. Denn ich und andere haben der Nutzung ihrer Telefonnummer für diese Zwecke meines Wissens nie zugestimmt. Falls doch, könnte man widerrufen, was jederzeit möglich ist, und für den Wiederholungsfall eine kostenpflichtige Abmahnung ankündigen.
Keine Ahnung ob das funktioniert, wahrscheinlich nicht, aber es beschäftigt den Feind und das alleine zählt schon.